Nichtrauchertarif bei Lebensversicherung
Der Abschluss einer Lebensversicherung zum Nichtrauchertarif setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer auch tatsächlich mit dem Rauchen aufgehört hat.
Wenn Sie eine Lebensversicherung zum günstigeren Nichtrauchertarif abschließen, sollten Sie auch schon eine Weile mit dem Rauchen aufgehört haben. Denn sonst ist dies eine arglistige Täuschung, aufgrund der die Versicherung nach einem Urteil des Landgerichts Coburg nicht bezahlen muss. Zwar hatte die Versicherungsnehmerin im Antrag angegeben, seit zwei Jahren keine Tabakprodukte mehr konsumiert zu haben. Tatsächlich hatte sie jedoch erst aufgrund einer Krebsdiagnose nach Vertragsschluss mit dem Rauchen aufgehört.